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Immobilienbewertung - Schimmelpilzbegutachtung - Baubiologie

Unsere Werte

Dafür stehen wir:

Das Sachverständigenbüro Hartmut Häusler steht für kompetente, neutrale und unabhängige Leistungen. Als europaweit nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter sind wir den gleichen Werten verpflichtet, wie es auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind:

  • unabhängig und unparteiisch: Die Zertifizierung durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle bescheinigt dem Gutachter dass er innerhalb eines bestimmten Fachgebietes (Zertifizierungsgebiet) besonders qualifiziert ist. Diese besondere Qualifizierung hat er regelmäßig erneut (i. d. R. alle 3 Jahre) in einer sog. Rezertifizierung nachzuweisen. Darüber hinaus wird er durch die Zertifizierungsorganisation dazu verpflichtet, stets unabhängig und unparteiisch zu handeln. Dieses bedeutet, dass sich der Auftraggeber eines Gutachtens sowie auch Dritte, denen das Gutachten vorgelegt wird, auf das Verfahrensergebnis verlassen können und der Gutachter stets die Neutralität wahrt. Das stärkt auch die Position des Auftraggebers eines Gutachtens. Er zeigt mit der Beauftragung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachters, dass er ein neutrales Gutachten eingeholt hat.
  • weisungsfrei: Ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger arbeitet weisunngsfrei. Natürlich darf der Auftraggeber eines Gutachtens beispielsweise den Gutachtenzweck und den Gutachtenumfang festlegen. Wir sehen uns als Sachverständigenbüro zur termingerechten und allumfassenden Dienstleistungserbringung verpflichtet. Weisungsfrei bedeutet jedoch, dass der Auftraggeber keinen Einfluss auf das Gutachtenergebnis nehmen darf. "Gefälligkeitsgtachten" gibt es bei uns nicht. Das Verfahrensergebnis wird neutral und ohne Einfluss des Auftraggebers ermittelt.
  • persönlich: Die Gutachtenerstellung ist eine höchstpersönliche Aufgabe des beauftragten Gutachters. Er ist allein für die Gutachtenerstellung verantwortlich. Das bedeutet nicht, dass man als Gutachter stets allein arbeitet. Natürlich arbeiten wir mit anderen Fachkollegen eng zusammen. Ein Überblick darüber gibt Ihnen unsere Partner-Seite. Es bedeutet jedoch, dass Sie als Auftraggeber einen verlässlichen und kompetenten Ansprechpartner haben, der für das erstellte Gutachten auch die Verantwortung trägt.
  • gewissenhaft: Die gewissenhafte Aufgabenerfüllung ist die Grundlage jeder gutachterlichen Tätigkeit. Unser Anspruch an ein Gutachten ist, dass dieses nicht nur regelkonform erstellt wurde, sondern auch nachvollziehbar und verständlich ist. Selbstverständlich stehen wir bei Fragen unseren Kunden stets dienstleistungsorientiert zur Verfügung, jedoch haben wir bei Verständnisfragen zum Gutachten etwas falsch gemacht. Gewissenhaftigkeit bedeutet für uns auch, dass wir bemüht sind, stets ein mangelfreies termingerecht Gutachten abzuliefern. Natürlich sind auch wir nicht perfekt, aber wir arbeiten daran. Wir freuen und bedanken uns, wenn Sie uns durch Ihre konstruktive Kritik in unserer Perfektion unterstützen. Gewissenhafte Arbeit heißt für uns darüber hinaus, dass sollten einmal Fehler entstehen, diese (natürlich ohne Mehrkosten für Sie) sofort behoben werden.
  • allgemein anerkannte Regeln: Wir verpflichten uns, bei der Gutachtenerstellung die allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. des Fachgebietes zu beachten. Ein Gutachten wird durch uns stets "lege artis" (lateinisch: Nach den Regeln der Kunst) erstellt. Bei Immobilienbewetungen beispielsweise bedeutet diese, dass die Wertermittlung stets nach den Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der damit verbunden Richtlinien, z. B.: Sachwertrichtlinie (SW-RL), Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL), Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) erfolgen.
  • Fortbildung und Erfahrungsaustausch: Wir arbeiten höchstpersönlich, aber nicht allein. Wir tauschen uns rege mit Fachkollegen zu fachlichen Problemen aus. Teils auf gemeinsamen Fortbildungen, teils bei regelmäßigen Stammtischen und anderen Möglichkeiten. Zudem sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und ihr Wissen auf aktuell zu halten. Dieses wird im Rahmen der regelmäßigen Rezertifizierung (i. d. R. alle 3 Jahre) von der Zertifizierungsstelle auch überprüft. So können Sie sich darauf verlassen, dass der beauftragte Gutachter auch über aktuelles Fachwissen verfügt.
  • Schweigepflicht: Als Gutachterbüro unterliegen wir selbstverständlich einer besonderen Schweigepflicht. Alle uns anvertrauten Daten und Informationen behandeln wir absolut vertraulich und dieses selbstverständlich auch schon in der Zeit vor der neuen EU-weiten Datenschutzgrundverordnung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
  • Haftung: Selbstverständlich haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für unsere Arbeit. Zum eigenen Schutz aber auch zum Schutz der Auftraggeber verfügen wir über eine entsprechende Versicherung.
  • Ganzheitlichkeit: Wir sehen uns als ganzheitlichen Immobiliendienstleister. Deshalb bieten wir Ihnen zahlreiche Dienstleistungen an, die über die eigentliche Gutachtenerstllung hinaus gehen. Lassen Sie sich hierzu einfach kostenlos und unverbindlich am Telefon oder in einem unserer Büros beraten.


Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. (DGuSV)

Wir sind Mitglied im DGuSV und verpflichten uns von daher zur Einhaltung des Ehren- und Verhaltenskodex des Verbandes:

  1. Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV handelt als unabhängige Person und arbeitet in eigener Verantwortung.

  2. Das Verhalten und die Berufsausübung müssen grundsätzlich so sein, dass dem Ansehen von geprüften und/oder zertifizierten Gutachtern/Sachverständigen des DGuSV nicht geschadet wird.
  3. Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV ist verpflichtet, seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß für den jeweiligen Auftraggeber geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Anweisungen anzufertigen.
  4. Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV hat sich in seiner Tätigkeit sowohl im Auftrag eines Gerichtes, einer Verwaltungsbehörde als auch eines privaten Auftraggebers sachlich, fair und unparteiisch zu verhalten.
  5. Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV ist verpflichtet seine Tätigkeit vertraulich auszuüben. Alle Dokumente, elektronische oder personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dementsprechend aufzubewahren (Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und Bankgeheimnis - öffentlich-rechtlich, strafrechtlich oder unternehmensintern). Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm durch die Arbeit als Gutachter/Sachverständiger zugänglich geworden sind, sind verantwortungsvoll und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen in der Öffentlichkeit weder verwertet noch offenbart werden.
  6. Auftragsbezogene Unterlagen werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Auftragsende an den Auftraggeber zurückgegeben.
  7. Alle Angaben, Beobachtungen und Erkenntnisse, die im Zuge eines Gutachtens gemacht werden, müssen der Wahrheit entsprechen und objektiv nachprüfbar sein. Sie dürfen keine vertragliche oder gesetzliche Verschwiegenheitspflicht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
  8. Steht ein Gutachter/Sachverständiger direkt oder indirekt in Beziehung zu einem Auftrag, so ist er verpflichtet, diesen Umstand offen zu legen. Die Frage nach einer möglichen Befangenheit hat der Gutachter/Sachverständige erstmals nach seiner Beauftragung, und zwar ohne entsprechenden Hinweis des Auftraggebers, einer Partei oder eines Beteiligten, zu prüfen. Gründe für eine subjektive und unsachliche Arbeitsweise bzw. für eine volle Unbefangenheit des Gutachters/Sachverständigen können verwandtschaftliche, engere freundschaftliche oder geschäftliche Beziehungen sein oder wenn dieser mit einer Partei oder einem Beteiligten im Streit steht oder ein Streit bestanden hat. Ein objektives und sachliches Handeln und Arbeiten muss zu jeder Zeit und Lage garantiert sein, ansonsten ist der Gutachter/Sachverständige verpflichtet den Auftrag niederzulegen bzw. abzulehnen.
  9. Bei Beauftragung des Gutachters/Sachverständigen hat dieser sachlich und ehrlich zu prüfen, ob der Auftrag seinen Kompetenzen entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, und der Auftrag seine fachlichen Kompetenzen übersteigen, hat er den Auftrag abzulehnen. Eine Empfehlung an einen fachkundigen Kollegen ist erwünscht.
  10. Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV hat weder für sich noch für andere Personen Zuwendungen oder Vergünstigungen vom Auftraggeber, von den Parteien oder einem Beteiligten zu fordern oder anzunehmen.
  11. Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV ist verpflichtet sich ständig auf seinem Fachgebiet weiterzubilden.
  12. Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV hat gegenüber anderen Gutachtern und Sachverständigen den Grundsatz der Kollegialität zu beachten.
  13. Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV verpflichtet sich nicht in unfairer oder unlauterer Weise am Markt aufzutreten und zu werben.


Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V. (BDSF)


Als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter BDSF e.V. verpflichten wir uns, bei unserer Arbeit als Sachverständige die Regelungen des Ehrenkodex nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten, um dadurchunser Ansehen und das seriöse und hohe Ansehen unseres Verbands und des Berufsstands der Sachverständigen zu fördern.

Unabhängigkeit und Neutralität

  • alle Gesetze, Verordnungen und allgemein anerkannte gesellschaftliche Regeln einzuhalten
  • bei allen Handlungen und Entscheidungen Unabhängigkeit und Neutralität zu wahren
  • schriftliche und mündliche Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen
  • private und geschäftliche Handlungen zu trennen, insbesondere keine Aufträge anzunehmen, durch die ein Beteiligter oder ein naher Angehöriger einen persönlichen Vorteil erlangen könnte
  • Abstand von jeder Beauftragung zu nehmen, wenn dadurch Interessenkonflikte entstehen könnten
  • Abhängigkeiten von Auftraggebern zu vermeiden, oder – soweit dies nicht möglich ist – diese gegenüber Dritten offenzulegen
  • keine Vergünstigungen in Form von Geld-, Sachzuwendungen oder Dienstleistungen anzunehmen, wenn dadurch der Verdacht einer Befangenheit entstehen könnte
  • keine Geschenke oder Vorteile anzunehmen, die in eine verpflichtende Abhängigkeit führen könnten

 

Umgang mit Informationen und Daten

 

  • auftrags- und personenbezogene Informationen und Daten mit besonderer Sorgfalt und Vertraulichkeit zu behandeln und die gesetzlichen Datenschutzrichtlinien einzuhalten
  • vertrauliche Informationen und sensible Daten nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Pflicht hierzu besteht
  • Informationen über Aufträge und dienstliche Aktivitäten weder für eigene Zwecke noch im Interesse Dritter zu nutzen, zu verraten oder zu vermarkten
  • Gebühren, Konditionen und Abläufen stets transparent offenzulegen und Auftraggebern, sowie berechtigten Dritten bei Bedarf darüber Auskünfte zu erteilen
  • Informationspflichten gegenüber Umgang mit Informationen und DatenAuftraggebern und Behörden nachzukommen

Auftragsabwicklung und Qualitätssicherung

 

  • Handlungen und Entscheidungen zielorientiert auf die seriöse Erledigung eines jeden Auftrags auszurichten und stets die umfassende Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung anzustreben
  • meinen Wissensstand stets aktuell zu halten
  • jeden Auftrag vor der Annahme zu prüfen und Aufträge nur dann anzunehmen, wenn die entsprechende Erfahrung und Sachkunde vorliegt
  • Aufträge stets schriftlich zu fixieren und getroffene Vereinbarungen transparent zu kommunizieren
  • persönliche Leistungen in regelmäßigen Abständen zu bewerten und bei Bedarf Maßnahmen einzuleiten, um eine kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten
  • die eigene Entscheidungsfreiheit in der Durchführung dienstlicher Aufgaben stets zu gewährleisten
  • nicht in unfairer oder unlauterer Weise am Markt aufzutreten und zu werben
  • das Ansehen des Berufsstandes und des Bundesverbands nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern

 

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