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Am 19.07.2021 wurde im Bundesanzeiger (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 44 BGBl. I 2805ff.) die neue ImmoWertV 2021 veröffentlicht.
Hierzu soll im 1. Halbjahr 2022 die Veröffentlichung der ImmoWertA (Anwendungshinweise zur ImmoWertV) folgen. Bis die regionalen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte allerdings die Ableitung ihrer Marktdaten an die neuen Vorschriften angepasst haben, wird sicherlich noch eine Weile dauern. Von daher werden die Wertermittlungsvorschriften, die eigentlich zum 31.12.2021 ihre Gültigkeit verlieren, noch einige Jahre angewendet werden müssen.
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern (MV) gibt es keine ergänzenden Vorschriften zu den bundesweit gültigen Vorschriften.
Für das Land Berlin gibt es keine ergänzenden Vorschriften zu den bundesweit gültigen Vorschriften.
Für das Land Sachsen-Anhalt gibt es keine ergänzenden Vorschriften zu den bundesweit gültigen Vorschriften.
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Für das Land Niedersachsen gibt es keine ergänzenden Vorschriften zu den bundesweit gültigen Vorschriften.
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Für das Land Schleswig-Holstein gibt es keine ergänzenden Vorschriften zu den bundesweit gültigen Vorschriften.