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Neuigkeiten


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24.01.2018

Vorerst keine Änderung der VOB/B

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlichte heute eine Pressemitteilung, nach dem die OB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) vorerst nicht geändert wird.
Zum Hintergrund: Mit in Kraft treten zum 01.01.2018 wurde mit dem „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung …“ vom 04.05.2017 eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Bauvertragsrecht auf den Weg gebracht. Nun sollte der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) untersuchen, ob in diesem Zusammenhang auch eine Änderung der VOB/B notwendig ist. Der DVA empfiehlt, jedoch zunächst die Expertendiskussion in der Fachwelt zum neuen Bauvertragsrecht sowie die Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten.



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Urteile zum Bau- und Immobilienrecht

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