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News aus der Immobilienwirtschaft

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Neuigkeiten


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30.10.2017

Neue Berufsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohnimmobilien

Vor einigen Tagen beschloss der Bundestag mit dem „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ vom 17.10.2017 eine Änderung der Gewerbeordnung (GewO), die zum 01.08.2018 in Kraft tritt.
Die beiden Berufsgruppen müssen zukünftig eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren erfüllen. Wohnimmobilienverwalter müssen zukünftig einen entsprechenden Versicherungsschutz gegen das Entstehen von Vermögensschäden beim Kunden vorweisen. Die Einzelheiten der Verordnung und die Ausgestaltung wird noch im Rahmen einer entsprechenden Verordnung geregelt.



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Urteile zum Bau- und Immobilienrecht

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