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Neuigkeiten


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31.07.2018

Reform des WEG-Rechts bis 2021

Im Zuge der Justizministerkonferenz am 06./07. Juni 2018 stellte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) heute einen Diskussionsentwurf zur Reform des Wohneigentumsrechts (WEG-Recht) vor. Ziel ist es dabei, das WEG-Recht mit dem Mietrecht zu harmonisieren.
Der Diskussionsentwurf sieht dabei folgende wichtige Eckpunkte vor:
Werdende Wohneigentümergemeinschaft
Die werdende Wohneigentümergemeinschaft soll als neues Rechtskonstrukt eingeführt werden und in der Überbrückungsphase zwischen Bauträger und WEG-Begründung für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Kostenverteilung am Gemeinschaftseigentum
Wohneigentümer, die eine bauliche Veränderung am Gmeinschaftseigentum wollen, sollen nicht nur die Kosten für die bauliche Veränderung auferlegt bekommen können, sondern auch die dadurch entstehenden Folgekosten.
Quorum bei baulichen Veränderungen
Für bauliche Veränderungen die im Interesse der Hausgemeinschaft liegen soll nicht mehr die Allstimmigkeit notwendig sein, sondern ein ein Quorum von drei Vierteln der von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümern und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile ausreichen. Für Modernisierungsmaßnahmen, Einbruchschutz, Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Maßnahmen für Barrierefreiheit soll dann ebenfalls ein Quorum von zwei Dritteln der Eigentümer und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile ausreichen. Allstimmigkeit soll dann nur noch notwendig sein, wenn die Eigenart der Wohnanlage sich durch die Maßnahme ändert.
Harmonisierung von Mietrecht und WEG-Recht
Derzeit können Mieter vom Vermieter nur bauliche Maßnahmen verlangen, wenn es um das Thema Barrierefreiheit geht. Dieses soll auch auf Maßnahmen zum Einbruchsschutz und Ladestationen für Elektrofahrzeuge erweitert werden.
Leichtere Beschlussfähigkeit in der WEG-Versammlung
Wenn vor der Einberufung der WEG-Versammlung darauf hingewiesen wird, so soll die WEG-Versammlung auch beschlussfähig sein, wenn die Anzahl der anwesenden bzw. vertretenen Eigentümer dafür eigentlich nich ausreicht.
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Das sind nur einige der angestrebten Neuregelungen. Das komplette Diskussionspapier steht auf den Seiten des BMJV zum Download zur Verfügung.



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