HausExperte24.de

Immobilienbewertung - Schimmelpilzbegutachtung - Baubiologie

News aus der Immobilienwirtschaft

Hier finden Sie Neuigkeiten und Informationen sowie aktuelle Urteile aus der Immobilienwirtschaft. Alle Angaben sind zwar von uns so gut es geht geprüft, aber eine Gewähr kann selbstverständlich nicht übernommen werden. Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise zum Haftungsausschluss bei externen Links auf unserer "Disclaimer-Seite".

Diese Seite steht unter dem Motto "Weniger ist mehr!". Wir wollen Ihnen hier lieber einige wenige, aber dafür wichtige und interessante Informationen bieten. Aus diesem Grund bietet HausExperte24.de auch keinen Newsletter-Service an, für den man sich registrieren kann. Den damit verbundenen Informations-Overload lehnen wir ab. Auf dieser Seite entscheiden Sie, welche Inhalte für Sie interessant sind und welche Sie lesen wollen. Gerne stehen wir Ihnen für Anregungen oder Fragen zu den einzelnen News zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular. Wir freuen uns, wenn Ihnen diese Seite gefällt.

Noch ein abschließender Hinweis zu zitierten Gerichtsurteilen: Diese Seite gibt einzig und allein die unverbindliche Meinung des Autors zu generellen Fragenstellungen wieder und stellt ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. In solchen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Rechts- oder Steuerberatungen.


Neuigkeiten


Zurück zur Übersicht

23.07.2018

Neue Berufsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler wird am 1.8.2018 in Kraft getreten. Bereits tätige Verwalter müssen bis Anfang März 2019 eine Erlaubnis beantragen. Statt des ursprünglich geplanten Sachkundenachweises gilt eine Fortbildungspflicht.
Die Erlaubnispflicht erstreckt sich auf WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnraum, die das Gesetz unter der Bezeichnung „Wohnimmobilienverwalter“ zusammenfasst. Eine der Voraussetzungen zur Erteilung der Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung ist, der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro je Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler müssen nun regelmäßige Weiterbildungen absolvieren, und zwar 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Diese Fortbildungspflicht trat an die Stelle des im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehenen Sachkundenachweises.Die konkrete Ausgestaltung der Weiterbildungspflicht wird zukünftig in einer Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.



Zurück zur Übersicht



Urteile zum Bau- und Immobilienrecht

Diese Urteile werden zur Verfügung gestellt von ibr-online. Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise zum Haftungsausschluss bei externen Links auf unserer "Disclaimer-Seite" sowie die Datenschutzhinweise.

 








Anrufen
Email
Info