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Immobilienbewertung - Schimmelpilzbegutachtung - Baubiologie

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Neuigkeiten


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10.01.2019

Baupreisindex IV/2018 veröffentlicht

Heute wurde der neue Baupreisindex (BPI) des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Da mit der Veröffentlichung III/2018 turnusmäßig auf das neue Basisjahr 2015 umgestellt wurde, die Sachwertrichtlinie (SW-RL) vom 05.09.2012, die die Grundlage zur Ermittlung des Sachwertes darstellt, jedoch die Normalherstellungskosten (NHK) auf Basis des Jahres 2010 vorgibt, muss durch den Gutachter eine Umbasierung des Baupreisindexes erfolgen.

Somit ergeben sich folgende Baupreisindizes:
Wohngebäude (123,9% = 2010; 111,5% = 2015)
Bürogebäude (124,5% = 2010; 111,7% = 2015)
gewerbliche Betriebsgebäude (124,8% = 2010; 111,9% = 2015)

Damit muss für alle Immobilienbewertungen ab dem heutigen Wertermittlungsstichtag der neue Baupreisindex (BPI) verwendet werden. Die Angaben sind ohne Gewähr.



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Urteile zum Bau- und Immobilienrecht

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